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Allgemeine Informationen

Gemeinsam mit der Techniker Krankenkasse und der DAVASO erproben wir in miya Abrechnung & Organisation ein innovatives Verfahren zur elektronischen Versichertenbestätigung. Dazu haben wir Funktionen in miya Abrechnung & Organisation eingerichtet, um eine elektronische Versichertenbestätigung von der TK-Versicherten anfragen zu können.

Die TK-Versicherte benötigt die kostenlose App TK-BabyZeit und muss sich dort für das Verfahren der eVersichertenbestätigung anmelden. Die App ist im Google PlayStore und Apple AppStore zu finden. Die Techniker Krankenkasse bietet Postkarten zur Information der Versicherten an. Bei Interesse können Sie diese über uns beziehen oder digital unter https://miya.de/wp-content/uploads/2021/11/TK-BabyZeit-Postkarte-Versicherte.pdf einsehen.

Voraussetzungen für eine elektronische Versichertenbetätigung

Versicherte:

  • TK-BabyZeit App installiert
  • In der TK-BabyZeit App für das Verfahren der eVersichertenbestätigung angemeldet

Hebamme:

  • Keine

Bedingungen für Rechnungen mit eVB

  • Es sind nur Leistungen in der Rechnung enthalten, welche mit einer eVB bestätigt wurden oder keine Bestätigung benötigen. Eine Mischrechnung von eVB und papiergebunden  VB ist nicht erlaubt.
  • Bei Leistungen, welche eine Anordnung erfordern, ist diese im miya Abrechnung & Organisation in der Eingabemaske für Anordnungen anzugeben.

Teilnahmestatus für das Verfahren der eVersichertenbestätigung von TK-Versicherten einsehen

Bei der Eingabe der Versichertendaten wird Ihnen automatisch der Teilnahmestatus der TK-Versicherten angezeigt. Unter der Versichertennummer erscheint bei TK-Versicherten eine zusätzliche Anzeige "Teilnahme eVB".

Sollte der Status auf "Nein" stehen, die Versicherte sich jedoch (nachträglich) zur Teilnahme am eVB Verfahren angemeldet haben, können Sie den Status mittels dem Button "Aktualisieren" erneut abrufen.


Eine eVB Rechnung anlegen

Bei der Anlage einer neue Rechnung für eine TK-Versicherte müssen Sie bei dem Versicherungsverhältnis den Haken "eVB verwenden" setzen. Diese Einstellung kann nicht rückgängig gemacht werden. Alle Leistungen die in diese Rechnung erfasst werden und eine Versichertenbestätigung benötigen müssen dann mittels eVB angefragt werden. 

Für Rechnungen mit herkömmlichen papiergebundenen Versichertenbestätigungen entfernen Sie vor dem Speichern den Haken "eVB verwenden".

eVB für eine Rechnungsposition anfordern

Um eine elektronische Versichertenbestätigung für eine Rechnungsposition anzufordern, markieren Sie die entsprechende Position und klicken auf den Button "eVB anfordern". Dieser Button ist nur für Rechnungen sichtbar, für die der Haken "eVB verwenden" gesetzt wurde.

Sollten Sie eine Leistung nach der Anforderung einer eVB verändern (Uhrzeiten, Endziffer), wird die eVB automatisch ungültig und muss neu angefragt werden. 

Von der Versicherten bestätigte Leistungen werden durch einen grünen Haken gekennzeichnet:

eVB für einen Besuch in der Tagesplanung anfordern

In der Tagesplanung erscheint bei TK-Versicherten, welche am eVB Verfahren teilnehmen automatisch ein neue Button mit dem Icon . Bei einem Klick hierauf werden für alle Leistungen des Besuchs, welche eine Versichertenbestätigung benötigen, automatisch jeweils eine eVB-Anfrage an die Versicherte geschickt. Führen Sie diesen Schritt erst aus, wenn die Zeiten des Besuchs final eingetragen sind. Eine Änderung der Uhrzeiten oder anderer Leistungsdaten kann dazu führen, dass die eVB ungültig wird und neu angefragt werden muss. Die Änderung der Gesamtkilometer wirkt sich nicht auf die Gültigkeit der eVB aus.

Der Status der eVB in wird bei einem Besuch wie folgt angezeit.

Status einer eVB-Anfrage

Der Status einer eVB Anfrage wird in miya mit den folgenden Icons dargestellt:

Für mind. eine Leistung des Besuchs kann eine eVB angefragt werden.

Für diese Leistung ist keine Versichertenbestätigung notwendig

Anfrage versandt

Die Versicherte hat die Anfrage bestätigt

Die Versicherte hat die Anfrage abgelehnt

Die Anfrage wurde abgebrochen (z.B. weil die Versicherte sich von dem eVB Verfahren abgemeldet hat) 

Abschluss einer Rechnung mit eVB Leistungen

Beim Abschluss einer Rechnung mit eVB Leistungen muss zunächst sichergestellt werden, dass alle Leistungen mittels eVB von der Versicherten bestätigt wurden.

Der weitere Abschluss erfolgt identisch zu gewöhnlichen Rechnungen, mit der Ausnahme, dass kein Begleitzettel gedruckt werden kann. Für eine Rechnung mit eVB Leistungen dürfen keine Papierbelege eingereicht werden!


eVB in der miya App

In der miya App können Sie über die Tagesplanung eVB Anfragen an die Versicherte versenden. Bei einem Besuch einer TK-Versicherten, welche am eVB Verfahren teilnimmt, finden Sie am unteren Ende einen Button "eVB anfordern". Falls der Teilnahmestatus der Versicherten am eVB Verfahren sich geändert hat (z.B. nachträglich zur Teilnahme registriert), können Sie über das Menü rechts daneben (3 Punkte) die Aktion "eVB Status aktualisieren" aufrufen.

Den Status der eVB Anfrage wird Ihnen direkt in der Tagesübersicht angezeigt.


Häufige Fragen

Welche Auswirkungen birgt es, dass es sich um ein Pilotprojekt handelt?
Im Pilotprojekt soll sowohl der technische als auch der praktische Ablauf des Verfahrens erprobt werden. Während des Pilotprojekts werden wir Rückmeldungen von Ihnen und den TK-Versicherten, soweit möglich, wieder in die Abläufe mit einfließen zu lassen. Somit kann es während der Phase des Pilotprojekts zu Änderungen im Verfahren kommen.

Kann ich Leistungen die per eVB bestätigt wurden gemeinsam mit Leistungen die auf Papier quittiert wurden in einer Rechnung abrechnen?
Nein, hierfür sind getrennte Rechnungen nötig. Es dürfen keine Rechnungen mit Mischformen der Versichertenbestätigung eingereicht werden. Zu einer Rechnung, deren Leistungen mittels eVB bestätigt wurden, dürfen auch keine sonstigen Papierunterlagen eingereicht werden.

Kann ich bereits erbrachte Leistungen die bereits auf Papier bestätigt wurden, nachträglich per eVB nochmals einreichen?
Nein, denn für die eVB gelten die sonstigen vertraglichen Regelungen des Hebammenhilfevertrags unverändert. Das bedeutet auch, dass die Leistungen zeitnah bestätigt werden müssen.

Wann muss die Anfrage der eVB erfolgen?
Eine eVB muss, wie eine klassische Versichertenbestätigung auf Papier auch, zeitnah erfolgen. Die Projektpartner haben sich darauf verständigt, dass eVB Anfragen für Leistungen vom Vortag noch problemlos möglich sind. Für Leistungen die weiter zurück liegen wird eine Begründung notwendig, welche wir im Pilotprojekt auswerten möchten, um ggf. notwendige Ausnahmen von der Regel identifizieren zu können.

Wie lange kann sich die Versicherte mit der Antwort auf eine Anfrage Zeit lassen?
Da eine Unterschrift, und damit auch eine eVB zeitnah erfolgen soll, sollte die Versicherte die Anfrage schnellstmöglich beantworten. Im Idealfall stellen Sie die Anfrage direkt nach dem Besuch und warten die Bestätigung bei der Versicherten ab. Somit können Sie auch sicherstellen, dass die Versicherte die Anfrage beantwortet. Eine spätere Beantwortung ist in Ausnahmen auch möglich. Im Pilotprojekt werden wir diese Frage weitergehend analysieren.

Wie fordere ich eine eVB für einen Besuch beim Kind an?
In der aktuellen Phase des Pilotprojekts können Besuche beim Kind, welche über die Versicherung des Kindes abgerechnet werden müssen nicht per eVB quittiert werden. Hierfür ist bis auf weiteres eine Unterschrift auf Papier und somit eine separate Rechnung nötig.

Wohin schicke ich ärztliche Anordnungen bei Rechnungen mit Leistungen die per eVB bestätigt wurden?
Für ärztliche Anordnungen gibt es bei diesen Rechnungen eine Eingabemaske, bei der Sie die Daten der vorliegenden Anordnung elektronisch erfassen müssen. Diese Daten werden dann ebenfalls bei Abschluss einer Rechnung elektronisch an die Krankenkasse übertragen. Die originale Anordnung müssen Sie aufbewahren um diese im Fall von Beanstandungen oder Stichprobenkontrollen vorweisen zu können. Bei den entsprechenden Rechnungen dürfen keine Papierunterlagen an die Krankenkasse geschickt werden.

Wie informiere ich eine TK-Versicherte am einfachsten über die elektronische Versichertenbestätigung?
Die Techniker Krankenkasse bietet kostenfreie Postkarten zum aushändigen an die Versicherten an, welche über das Verfahren und die notwendigen Schritte zur Teilnahme informiert. Eine digitale Version finden Sie hier.

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