...
Den Status der eVB Anfrage wird Ihnen direkt in der Tagesübersicht angezeigt.
Häufige Fragen
Welche Auswirkungen birgt es, dass es sich um ein Pilotprojekt handelt?
Im Pilotprojekt soll sowohl der technische als auch der praktische Ablauf des Verfahrens erprobt werden. Während des Pilotprojekts werden wir Rückmeldungen von Ihnen und den TK-Versicherten, soweit möglich, wieder in die Abläufe einfließen zu lassen. Somit kann es während der Phase des Pilotprojekts zu Änderungen im Verfahren kommen.
Kann ich Leistungen die per eVB bestätigt wurden gemeinsam mit Leistungen die auf Papier quittiert wurden in einer Rechnung abrechnen?
Nein, hierfür sind getrennte Rechnungen nötig. Es dürfen keine Rechnungen mit Mischformen der Versichertenbestätigung eingereicht werden. Zu einer Rechnung, deren Leistungen mittels eVB bestätigt wurden, dürfen auch keine sonstigen Papierunterlagen eingereicht werden.
Kann ich bereits erbrachte Leistungen die bereits auf Papier bestätigt wurden, nachträglich per eVB nochmals einreichen?
Nein, denn für die eVB gelten die sonstigen vertraglichen Regelungen des Hebammenhilfevertrags unverändert. Das bedeutet auch, dass die Leistungen zeitnah bestätigt werden müssen.
Wann muss die Anfrage der eVB erfolgen?
Eine eVB muss, wie eine klassische Versichertenbestätigung auf Papier auch, zeitnah erfolgen. Die Projektpartner haben sich darauf verständigt, dass eVB Anfragen für Leistungen vom Vortag noch problemlos möglich sind. Für Leistungen die weiter zurück liegen wird eine Begründung notwendig, welche wir im Pilotprojekt auswerten möchten, um ggf. notwendige Ausnahmen von der Regel identifizieren zu können.
Wie lange kann sich die Versicherte mit der Antwort auf eine Anfrage Zeit lassen?
Da eine Unterschrift, und damit auch eine eVB zeitnah erfolgen soll, sollte die Versicherte die Anfrage schnellstmöglich beantworten. Im Idealfall stellen Sie die Anfrage direkt nach dem Besuch und warten die Bestätigung bei der Versicherten ab. Somit können Sie auch sicherstellen, dass die Versicherte die Anfrage beantwortet. Eine spätere Beantwortung ist in Ausnahmen auch möglich. Im Pilotprojekt werden wir diese Frage weitergehend analysieren.
Wie fordere ich eine eVB für einen Besuch beim Kind an?
In der aktuellen Phase des Pilotprojekts können Besuche beim Kind, welche über die Versicherung des Kindes abgerechnet werden müssen nicht per eVB quittiert werden. Hierfür ist bis auf weiteres eine Unterschrift auf Papier und somit eine separate Rechnung nötig.
Wohin schicke ich ärztliche Anordnungen bei Rechnungen mit Leistungen die per eVB bestätigt wurden?
Für ärztliche Anordnungen gibt es bei diesen Rechnungen eine Eingabemaske, bei der Sie die Daten der vorliegenden Anordnung elektronisch erfassen müssen. Diese Daten werden dann ebenfalls bei Abschluss einer Rechnung elektronisch an die Krankenkasse übertragen. Die originale Anordnung müssen Sie aufbewahren um diese im Fall von Beanstandungen oder Stichprobenkontrollen vorweisen zu können. Bei den entsprechenden Rechnungen dürfen keine Papierunterlagen an die Krankenkasse geschickt werden.
Wie informiere ich eine TK-Versicherte am einfachsten über die elektronische Versichertenbestätigung?
Die Techniker Krankenkasse bietet kostenfreie Postkarten zum aushändigen an die Versicherten an, welche über das Verfahren und die notwendigen Schritte zur Teilnahme informiert. Eine digitale Version finden Sie hier.