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- TK-BabyZeit App installiert
- In der TK-BabyZeit App für das Verfahren der eVersichertenbestätigung angemeldet
Hebamme:
- Keine
Bedingungen für Rechnungen mit eVB
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Spielregeln für die eVB
Aufgrund von Erfahrungen aus der ersten Woche der Pilotphase sehen wir uns dazu veranlasst noch einmal die "Spielregeln" in kürze zusammenzufassen:
- Der Hebammenhilfevertrag gilt für eVB Rechnungen wie gehabt. Das bedeutet:
- Zeitnahe Einholung der Versichertenbestätigung (max. für Leistungen vom Vortag)
- Zeitnahe Bestätigung der Leistung durch die Versicherte
- Einzige Ausnahmen zum Hebammenhilfevertrag für eVB Rechnungen sind:
- keine Erfordernis einer papiergebundenen Versichertenbestätigung
- keine Erfordernis zum Versand von ärztlichen Anordnungen per Post im Original
- Anordnungen
- müssen in miya entsprechend digital erfasst werden und dürfen nicht in Papierform an die DAVASO geschickt werden
- müssen im original aufbewahrt werden für den Fall einer Kürzung oder einer Stichprobenkontrolle durch die TK bzw. DAVASO
- Es dürfen für Rechnungen mit eVB Leistungen keine Papierformulare an die DAVASO geschickt werden
Dies bedeutet auch, das von einer rückwirkenden Leistungsbestätigung per eVB für bereits auf Papier erfolgte Unterschriften abstand genommen werden sollte. Bitte rechnen Sie diese Leistungen "klassisch" ab und erstellen Sie eine neue Rechnung für die Leistungen, welche Sie per eVB Bestätigungen abrechnen wollen.
Teilnahmestatus für das Verfahren der eVersichertenbestätigung von TK-Versicherten einsehen
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Den Status der eVB Anfrage wird Ihnen direkt in der Tagesübersicht angezeigt.
Häufige Fragen
Welche Auswirkungen birgt es, dass es sich um ein Pilotprojekt handelt?
Im Pilotprojekt soll sowohl der technische als auch der praktische Ablauf des Verfahrens erprobt werden. Während des Pilotprojekts werden wir Rückmeldungen von Ihnen und den TK-Versicherten, soweit möglich, wieder in die Abläufe mit einfließen zu lassen. Somit kann es während der Phase des Pilotprojekts zu Änderungen im Verfahren kommen.
Kann ich Leistungen die per eVB bestätigt wurden gemeinsam mit Leistungen die auf Papier quittiert wurden in einer Rechnung abrechnen?
Nein, hierfür sind getrennte Rechnungen nötig. Es dürfen keine Rechnungen mit Mischformen der Versichertenbestätigung eingereicht werden. Zu einer Rechnung, deren Leistungen mittels eVB bestätigt wurden, dürfen auch keine sonstigen Papierunterlagen eingereicht werden.
Kann ich bereits erbrachte Leistungen die bereits auf Papier bestätigt wurden, nachträglich per eVB nochmals einreichen?
Nein, denn für die eVB gelten die sonstigen vertraglichen Regelungen des Hebammenhilfevertrags unverändert. Das bedeutet auch, dass die Leistungen zeitnah bestätigt werden müssen.
Wann muss die Anfrage der eVB erfolgen?
Eine eVB muss, wie eine klassische Versichertenbestätigung auf Papier auch, zeitnah erfolgen. Die Projektpartner haben sich darauf verständigt, dass eVB Anfragen für Leistungen vom Vortag noch problemlos möglich sind. Für Leistungen die weiter zurück liegen wird eine Begründung notwendig, welche wir im Pilotprojekt auswerten möchten, um ggf. notwendige Ausnahmen von der Regel identifizieren zu können.
Wie lange kann sich die Versicherte mit der Antwort auf eine Anfrage Zeit lassen?
Da eine Unterschrift, und damit auch eine eVB zeitnah erfolgen soll, sollte die Versicherte die Anfrage schnellstmöglich beantworten. Im Idealfall stellen Sie die Anfrage direkt nach dem Besuch und warten die Bestätigung bei der Versicherten ab. Somit können Sie auch sicherstellen, dass die Versicherte die Anfrage beantwortet. Eine spätere Beantwortung ist in Ausnahmen auch möglich. Im Pilotprojekt werden wir diese Frage weitergehend analysieren.
Wie fordere ich eine eVB für einen Besuch beim Kind an?
In der aktuellen Phase des Pilotprojekts können Besuche beim Kind, welche über die Versicherung des Kindes abgerechnet werden müssen nicht per eVB quittiert werden. Hierfür ist bis auf weiteres eine Unterschrift auf Papier und somit eine separate Rechnung nötig.
Wohin schicke ich ärztliche Anordnungen bei Rechnungen mit Leistungen die per eVB bestätigt wurden?
Für ärztliche Anordnungen gibt es bei diesen Rechnungen eine Eingabemaske, bei der Sie die Daten der vorliegenden Anordnung elektronisch erfassen müssen. Diese Daten werden dann ebenfalls bei Abschluss einer Rechnung elektronisch an die Krankenkasse übertragen. Die originale Anordnung müssen Sie aufbewahren um diese im Fall von Beanstandungen oder Stichprobenkontrollen vorweisen zu können. Bei den entsprechenden Rechnungen dürfen keine Papierunterlagen an die Krankenkasse geschickt werden.
Wie informiere ich eine TK-Versicherte am einfachsten über die elektronische Versichertenbestätigung?
Die Techniker Krankenkasse bietet kostenfreie Postkarten zum aushändigen an die Versicherten an, welche über das Verfahren und die notwendigen Schritte zur Teilnahme informiert. Eine digitale Version finden Sie hier.